Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Glücksschweinchen"
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen
1.1 Wir, die Werbegemeinschaft Weserpark GbR, Hans-Bredow-Straße 19, 28307 Bremen, Telefon: +49 (0) 421 – 4090711, Fax: +49 (0) 421 – 425031, weserpark@retail-management.de („Veranstalter“) veranstalten online unter www.facebook.com/weserpark/ in der Zeit vom 06.01.2025 bis zum 08.01.2025, 23:59 Uhr MEZ („Teilnahmeschluss“) ein Gewinnspiel zum Thema „Glücksschweinchen", bei dem unter allen Teilnehmern des Gewinnspiels fünf (5) Sparschweine verlost werden („Gewinnspiel“).
1.2 Facebook organisiert, unterstützt oder sponsert dieses Gewinnspiel nicht. Facebook steht in keiner Verbindung zu diesem Gewinnspiel.
1.3 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion des Veranstalters. Durch die Teilnahme akzeptiert der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahme
2.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren aus Deutschland, die über einen Facebook-Account verfügen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt.
2.2 (nur Facebook)Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie aus ihrem Facebook-Account heraus unter dem Posting des Veranstalters zum Thema „Glücksschweinchen“ unter auf der Internetseite www.facebook.com/weserpark/, in dem zum diesem Gewinnspiel aufgerufen wird,
a) den Beitrag sowie die Facebook-Seite des Weserparks liken
b) eine Frage unter dem jeweiligen Post auf der Facebook-Seite des Weserparks beantworten.
c) a-c bis zum 09.01.2025 („Gewinnbekanntgabe“) nicht entfernen.
Durch die Beantwortung der jeweiligen Fragen akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
2.4 Jede Person kann nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Insbesondere sind die Teilnahme über Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen sowie Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen.
2.5 Für den Fall, dass der Teilnehmer durch seinen Teilnahmebeitrag gegen geltendes Recht verstößt (etwa durch das Posten rechtsverletzender Inhalte) und Facebook deswegen in Anspruch genommen wird, stellt der Teilnehmer Facebook vollumfänglich frei.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
3.1 Der Veranstalter ermittelt unter allen Teilnehmenden per Zufallsprinzip (Losentscheid) fünf Teilnehmende, die einen Gewinnanspruch auf jeweils ein Sparschwein haben.
3.2 Alle Gewinner werden am Tag der Gewinnbekanntgabe (Ziffer 2.2 und 2.3) per privater Nachricht über ihren Gewinnanspruch benachrichtigt und dazu aufgefordert, sich bis zum 10.01.2025 per privater Nachricht per Facebook beim Veranstalter zurückzumelden und die Gewinnannahme zu bestätigen. Zum Einlösen des Gewinns (insb. Identifizierung der Gewinner) benötigt der Veranstalter den vollständigen Namen sowie die Adresse des Gewinners bzw. der Gewinnerin. Über die Abwicklung und wie der jeweilige Gewinn zur Verfügung gestellt wird, wird die Gewinnerin bzw. der Gewinner bei der Kontaktaufnahme informiert.
3.3 Erhalten wir innerhalb der gesetzten Frist keine entsprechende Rückmeldung, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
3.5 Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Ein Versand des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Ausschluss
4.1 Verstößt der Teilnehmende gegen diese Teilnahmebedingungen, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmenden vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmende falsche Angaben insbesondere die Teilnahmeberechtigung betreffend macht.
4.2 Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Gewinn abzuerkennen, wenn wir Kenntnis von dem Verstoß nach Gewinnermittlung erlangen.
5. Vorzeitige Beendigung
5.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, insbesondere wenn es aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht möglich ist.
6. Datenschutz
6.1 Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person und sonstigen personenbezogenen Daten des Teilnehmers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit und so lange speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. uns Einwilligung vorliegt.
6.2 Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über dessen gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, die unter www.weserpark.de/datenschutz („Datenschutzhinweise“) abrufbar sind und auf Verlangen vom Veranstalter ausgehändigt werden. Der Teilnehmer kann die Datenschutzbestimmungen auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Veranstalter anfragen. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus Ziffer 1.1. Alternativ kann sich der Teilnehmer auch an die unter Ziffer 1 der Datenschutzhinweise genannten Stellen wenden.
6.3 Für die Zwecke des Gewinnspiels werden die Datenschutzhinweise durch diese Ziffer 6 ergänzt. Danach gilt Folgendes:
a) Zum Zwecke der Teilnahme am Gewinnspiel gibt der Teilnehmer seinen Facebook Accountnamen sowie das Teilnahmemotiv als personenbezogene Daten freiwillig bekannt („Teilnehmerdaten“). Die Daten werden in erster Linie von Facebook verarbeitet.
b) Zum Zwecke der Gewinnerermittlung per Losentscheid und Gewinnerbenachrichtigung verarbeitet der Veranstalter die Teilnehmerdaten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung).
c) Nach Gewinnermittlung gibt der jeweilige Gewinner oder die jeweilige Gewinnerin ihren Namen und ihre Adresse an. Dies dient der eindeutigen Identifizierbarkeit des jeweiligen Gewinners oder der jeweiligen Gewinner bei der Abholung der Gewinne auf der Grundlage ebenfalls von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung). Nach Abholung des Gewinns werden die Daten vom Veranstalter für weitere drei Jahre als Nachweis über die Erfüllung des Gewinnanspruchs gespeichert und anschließend gelöscht.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit von facebook.com im Allgemeinen.
7.2 Dieser Vertrag, die Frage seines Zustandekommens sowie sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag – einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung – unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3 Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.